E-Check für Ihre Stromanlage
Die Pflicht zu weiteren Prüfungen an einem bereits in den Verkehr gebrachten Gerät hat nach der Betriebssicherheitsverordnung der Arbeitgeber/Unternehmer, der das Gerät verwendet, betreibt oder vermietet d.h seinen Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Das Unterlassen dieser Prüfungen ist für die Arbeitgeber/Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit und, wenn es vorsätzlich erfolgt und z.B. einen Beschäftigten gefährdet, eine Straftat(STGB 1.2,§§25,26)
Wenn Sie mehr die Prüfpflichten Elektrischer Anlagen wissen möchten, laden Sie sich bitte die Datei "Wartungs und Prüfpflichten in Elektrischen Anlagen" herunter.